Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen («AVLB») der Brügger Autotechnik

Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen («AVLB») finden in der jeweils gültigen Fassung auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Brügger Autotechnik und ihren Kunden. Sie bilden Bestandteil des jeweiligen Vertrages und gelten mit der Bestellung, dem Vertragsschluss oder der Besitznahme der Produkte als vorbehaltlos anerkannt.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen oder Abreden sind nur beachtlich, wenn sie von Brügger Autotechnik unterschriftlich akzeptiert werden.

Angebote / Preise
2.1 Die Angebote in Katalogen, Listen, im Internet etc. sind unverbindlich und verpflichten Brügger Autotechnik auch nicht, die genannten Produkte am Lager zu halten. Brügger Autotechnik kann das Sortiment an Produkten jederzeit anpassen.
2.2 Sämtliche in Katalogen, Listen, im Internet etc. angegebene Preise sind freibleibend. Deren jederzeitige Anpassung bleibt vorbehalten. Alle Preise im Shop sind Einzelpreise und inkl. Mwst

2.3 Allfällige Kosten für Verpackung, Transport, Ablad etc. sind im Preis nicht inbegriffen und werden jeweils separat in Rechnung gestellt.

2.2.1 Die angegebenen Preise sind pro Stück und Artikel hinterlegt!

Auftragsbestätigungen
3.1 Auftragsbestätigungen von Brügger Autotechnik sind verbindlich. Weicht eine solche Bestätigung von der Bestellung des Kunden ab, muss er innert 3 Arbeitstagen schriftlich Widerspruch erheben, ansonsten gilt der Kaufvertrag mit dem Inhalt gemäss Auftragsbestätigung als zustande gekommen.

Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
4.1 Bei besonderen Umständen ist Brügger Autotechnik ermächtigt, kürzere Zahlungsfristen anzusetzen, Barzahlung, eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung zu verlangen. Unberechtigte Skonto- oder andere Abzüge werden nachbelastet.
4.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet Verzugszinsen in Höhe von 5%.
4.3 Brügger Autotechnik und der Kunde vereinbaren hiermit ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt. Alle gelieferten Produkte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des in Rechnung gestellten Kaufpreises im Eigentum von Brügger Autotechnik.

Gefahr
5.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, ohne solche Adresse an den Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden.
5.2 Brügger Autotechnik bemüht sich nach Kräften, Lieferfristen einzuhalten. Lieferfristen verstehen sich jedoch stets als unverbindlich. Bei Nichteinhaltung von Lieferfristen stehen dem Kunden weder Entschädigungsansprüche noch ein Rücktrittsrecht zu.
5.3 Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe respektive der Auslieferung der Produkte ab Lager von Brügger Autotechnik auf den Kunden über.

Gewährleistung
6.1. Der Kunde bzw. ein von ihm beauftragter Transporteur hat die Produkte nach Erhalt ohne Verzug zu prüfen. Die Produkte gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert 5 Arbeitstagen ab Erhalt, bei versteckten Mängeln innert 5 Arbeitstagen ab Entdeckung, eine schriftliche Mängelrüge bezüglich der Produkte oder Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung erhebt. Mängel und Beanstandungen sind genau zu bezeichnen. Der Einbau oder die Verwendung der beanstandeten Produkte gilt als Genehmigung.
6.2 Bei mangelhaftem Unterhalt, unsachgemässer Behandlung, Verwendung oder Lagerung, Verstössen gegen technische und andere Anleitungen oder Vorschriften von Lieferanten und Herstellern, natürlicher Abnützung oder übermässiger Beanspruchung, der Missachtung anerkannter Regeln der Baubranche oder ähnlichen Fällen entfallen Mängelrechte des Kunden sowie jede Haftung von Brügger Autotechnik.
6.3 Bei Produkten, die infolge eines nachweisbaren wesentlichen Fabrikations- und Materialfehlers franko retourniert werden, steht Brügger Autotechnik die Wahl zu, diese zu reparieren, kostenlos zu ersetzen, eine Preisreduktion zu gewähren oder den Kauf rückgängig zu machen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz jeglicher Schäden, die nicht am gelieferten Produkt selbst entstanden sind.

6.4 Werksgarantie bei Starter und Industriebatterien:

  • 24 Monate
    Bei Verwendung in Personen- und Lieferwagen für den persönlichen Gebrauch und unter normalen Bedingungen.
  • 24 Monate
    • Bei Verwendung in Personen- und Lieferwagen für den persönlichen Gebrauch und unter erschwerten Bedingungen (< 5‘000Km/Jahr)
    • Unter Garantie ersetzte Batterien
  • 12 Monate
    • Für alle gewerblichen Einsatzgebiete, wie zum Beispiel die Verwendung als Traktionsbatterie, für Fahrzeuge im Strassenbau, Baumaschinen, stationäre Geräte, Schiffe, Taxi usw.
  • 6 Monate
    • Für alle Motorräder, Quad Motorräder und Roller.

 

Rücknahme von Produkten
7.1Nicht benötigte Produkte oder Produkte, die nur zum Testen begutachtet wurden, werdengrundsätzlich von Brügger Autotechnik innert einer Frist von 3 Tagen ab Erhalt kostenloszurückgenommen und gutgeschrieben, sofern sie originalverpackt sind und/oder sich in einwandfreiemZustand befinden.

Bei Rückgaben von Produkten ohne vorgängige Absprache mit BrüggerAutotechnik gehen die Transportkosten zu Lasten des Kunden.

Die Rücknahme von mängelfreien Produkten ist grundsätzlich ausgeschlossen, mit Ausnahme von solchen, die innerhalb von 8 Tagen seit Liefertermin im Neuzustand, unmontiert und in unversehrter Originalverpackung retourniert werden.
In jedem Fall ausgeschlossen ist die Rücknahme von Produkten, die für den Kunden individuell bestellt, angefertigt, verarbeitet oder eingebaut worden sind, von sämtlichen Elektronikbauteilen, unabhängig davon, ob diese individuell bestellt, angefertigt, verarbeitet oder eingebaut worden sind oder nicht und von Unterwäsche
Kompletträder werden nach Kundenspezifikation gefertigt und sind deswegen grundsätzlich von der Möglichkeit einer Rücknahme ausgeschlossen.
Bei Produkten, die zulässigerweise innerhalb von 8 Tagen seit Liefertermin retourniert werden, wird eine Umtriebsentschädigung von 10% des verrechneten Preises von der Gutschrift abgezogen. Im Falle der Retournierung von Glas- und Karosserieteilen beträgt die Umtriebsentschädigung 20% des verrechneten Preises.
Die Rücknahme von mängelfreien Produkten ist grundsätzlich ausgeschlossen, mit Ausnahme von solchen, die innerhalb von 8 Tagen seit Liefertermin im Neuzustand, unmontiert und in unversehrter Originalverpackung retourniert werden.
In jedem Fall ausgeschlossen ist die Rücknahme von Produkten, die für den Kunden individuell bestellt, angefertigt, verarbeitet oder eingebaut worden sind, von sämtlichen Elektronikbauteilen, unabhängig davon, ob diese individuell bestellt, angefertigt, verarbeitet oder eingebaut worden sind .
Bei Produkten, die zulässigerweise innerhalb von 8 Tagen seit Liefertermin retourniert werden, wird eine Umtriebsentschädigung von 10% des verrechneten Preises von der Gutschrift abgezogen. Im Falle der Retournierung von Glas- und Karosserieteilen beträgt die Umtriebsentschädigung 20% des verrechneten Preises.

7.2 Beschädigte, unsachgemäss gelagerte und gebrauchte Produkte sowie Spezialanfertigungen werden nicht zurückgenommen.

 

Anwendbares Recht / Gerichtsstand
8.1 Verträge, für welche die vorliegenden AVLB gelten, unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht.

8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen und den AVLB ergebenden Streitigkeiten ist ausschliesslich der Sitz von Brügger Autotechnik. Brügger Autotechnik ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Wohnsitz bzw. Sitz gerichtlich zu belangen.

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